3. 3.1. Bezüglich des Fahrens ohne Berechtigung wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 2. März 2021 im Industriegebiet Birren in Seon einen Lastwagen des Typs Saurer D290 gelenkt, ohne über den erforderlichen Führerausweis der Kategorie C zu verfügen. Die Vorinstanz hat diesen Sachverhalt im Wesentlichen gestützt auf drei Videos (act. 425), die im Rahmen des Strafverfahrens gegen B._____ auf dessen Mobiltelefon gefunden worden waren, als erstellt erachtet und den Beschuldigten im Sinne von Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 SVG schuldig gesprochen.