_ ein nicht bewilligtes Beschleunigungsrennen im Sinne von Art. 90 Abs. 3 SVG geliefert, indem beide ihr Fahrzeug sehr stark beschleunigt haben und dabei während mindestens zehn Sekunden bei hoher Geschwindigkeit nebeneinander gefahren sind. Ob der Beschuldigte und B._____ dabei testen wollten, welches Fahrzeug schneller ist, oder die beiden Fahrer mit Blick auf die Videoaufnahme darauf geschaut haben, dass beide Fahrzeuge immer etwa auf der gleichen Höhe fahren (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 19), spielt keine Rolle, da dies nichts an dem durch diese Fahrweise bewirkten hohen Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten ändert.