Ohne auf diese konkreten Umstände Rücksicht zu nehmen, haben sich der Beschuldigte und B._____ ein nicht bewilligtes Beschleunigungsrennen im Sinne von Art. 90 Abs. 3 SVG geliefert, indem beide ihr Fahrzeug sehr stark beschleunigt haben und dabei während mindestens zehn Sekunden bei hoher Geschwindigkeit nebeneinander gefahren sind.