Bei der Seetalstrasse zwischen Boniswil und Hallwil handelt es sich um eine Inner- und Ausserortsstrecke mit jeweils je einer Fahrbahn in jede Fahrtrichtung und nicht um eine richtungsgetrennte Autobahn oder -strasse mit entsprechend breiten und für höhere Geschwindigkeiten bestimmten Fahrbahnen. Mithin wäre aufgrund der hohen und nicht an die Umstände angepassten gefahrenen Geschwindigkeiten bei einem parallelen Beschleunigen und Nebeneinanderfahren mit entsprechend geringem seitlichen Abstand während mindestens zehn Sekunden auf der nicht dafür konzipierten Seetalstrasse bereits bei einem geringen Fahrfehler, einem Ausbrechen eines der Fahrzeuge beim starken Beschleunigen, einem tech-