SVG erforderliche hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern durch den Umstand begünstigt, dass der Beschuldigte für mindestens zehn Sekunden mit massiv überhöhter Geschwindigkeit parallel zum Subaru auf der linken Fahrbahn, die grundsätzlich für den Gegenverkehr vorgesehen ist, gefahren ist. Auf einer geraden Strecke wie der vorliegend zu beurteilenden ist das kurze Überholen eines voranfahrenden Fahrzeugs bei fehlendem Gegenverkehr bzw. ausreichender und überblickbarer Überholstrecke sowie Einhaltung der regelkonformen Geschwindigkeit – sofern es nicht ausdrücklich verboten ist – erlaubt und führt damit einhergehend auch nicht