Der Weg-Zeit-Analyse vom 23. Oktober 2022 ist zu entnehmen, dass die ermittelte Abschnittsgeschwindigkeit des Audi S4 Avant Quattro in der letzten Videoszene auf der Seetalstrasse Richtung Lenzburg mindestens 128.23 km/h betragen habe (act. 419). Nach diesen Berechnungen habe der Beschuldigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Seetalstrasse ausserorts um mindestens 48 km/h überschritten (act. 419). Auf diese Weg-Zeit-Analyse kann ohne Weiteres abgestellt werden, zumal die Frames vollständig vorhanden sowie keine Zeitsprünge feststellbar sind und schliesslich dennoch zu Gunsten des Beschuldigten eine gewisse Ermittlungsunsicherheit berücksichtigt wurde (act. 418).