Auf der Seetalstrasse zwischen Hallwil und Boniswil gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h (vgl. Art. 4a Abs. 1 lit. b VRV). Ab der Signalisierung des Innerortsbereiches gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Art. 4a Abs. 1 lit. a VRV). Zudem ist die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen‑, Verkehrs- und Sichtverhältnissen (Art. 32 Abs. 1 SVG).