3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 11. Juli 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Abweisung der Berufung. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 31. März 2025 zusammen mit dem Berufungsverfahren in Sachen B._____ (SST.2024.89) statt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: