Es verurteilte den Beschuldigten wegen qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung gemäss Anklageziffer 2 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit einer Probezeit von 3 Jahren. Zudem widerrief es den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 13. Februar 2020 für die Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 4'400.00, gewährten bedingten Vollzug und verurteilte den Beschuldigten wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer Zusatzstrafe in der Form einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 4'400.00, mit einer Probezeit von 3 Jahren. Die Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 2'416.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 550.00) wurden dem