2. Mit Urteil vom 16. Januar 2024 sprach das Bezirksgericht Muri den Beschuldigten von den Vorwürfen der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung gemäss Anklageziffer 1.1, des mehrfachen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung sowie des Fahrens ohne Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschilder frei. Es verurteilte den Beschuldigten wegen qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung gemäss Anklageziffer 2 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit einer Probezeit von 3 Jahren.