Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten zu 2/3 mit Fr. 9'970.00 zurückverlangt, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 10.3. [in Rechtskraft erwachsen] Die Privatkläger D._____ und C._____ AG haben ihre Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren selber zu tragen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden (Art. 44 Abs. 1, Art. 78, Art. 90, Art. 100 Abs. 1 und Art. 112 Abs. 1 BGG).