1. Das Strafverfahren wird bezüglich des mehrfachen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs gemäss Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG (Anklageziffer 10 b), Vorfälle vom 11. November 2021) eingestellt. 2. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - der Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB (Anklageziffer 2, Vorfall vom 26. Juli 2021); - der Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch gemäss Art. 94 Abs. 1 lit. a SVG (Anklageziffer 3, Vorfall vom 16. Juni 2021).