sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Anklageziffer 7 a)); hinsichtlich der Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch des Fahrens ohne Berechtigung (Anklageziffer 4 a)), der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Anklageziffer 5), des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs (Anklageziffer 10 a)) sowie der Verkehrsregelverletzung (Anklageziffer 3); und hinsichtlich des mehrfachen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs hinsichtlich des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung (Anklageziffer 4 b)) und des mehrfachen Fahrens ohne Fahrzeugausweis und ohne Haftpflichtversicherung (Anklageziffer 6).