Mit anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichter Kostennote hat der amtliche Verteidiger – ohne die Dauer der Teilnahme an der Berufungsverhandlung – einen Gesamtaufwand von 40.75 Stunden bzw. insgesamt Fr. 10'105.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) geltend gemacht. Dieser Aufwand erweist sich, wie nachfolgend aufgezeigt wird, als überhöht und ist entsprechend zu kürzen.