Die Vorinstanz hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 2'000.00 verurteilt, wohingegen er eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten beantragt hat. Neu wird eine –im Vergleich zum vorinstanzlichen Urteil höhere – Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten und eine Busse von Fr. 1'900.00 ausgesprochen.