Relativierend ist anzufügen, dass sich die Freisprüche bzw. die genannten Punkte auf das Strafmass nicht auswirken. Im Übrigen unterliegt der Beschuldigte mit seinen Anträgen auf Freisprüche hinsichtlich der Vorwürfe der versuchten Erpressung, eventualiter der versuchten Nötigung (Anklageziffer 1), des Fahrens ohne Berechtigung (Anklageziffer 4 b)), der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Anklageziffer 5), des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Fahrzeugausweis und ohne Haftpflichtversicherung (Anklageziffer 6), der Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Anklageziffer 7 a)), der mehrfachen Widerhandlung gegen