Zusammengefasst erscheint unter den gegebenen Umständen gestützt auf die Ausführungen von Dr. med. O._____ nicht eine ambulante Therapie, sondern ausschliesslich eine stationäre Massnahme zur Suchtbehandlung geeignet und angezeigt. Die Anordnung einer stationären Massnahme im Sinne der gutachterlichen Empfehlung erweist sich als notwendig, nachdem lediglich von dieser Massnahme zu erwarten ist, dass die Gefahr - 80 - weiterer mit der Abhängigkeit im Zusammenhang stehender Taten gebannt werden kann.