Gemäss dem psychiatrischen Gutachten von Dr. med. O._____ bestehe beim Beschuldigten eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit für neuerliche Straftaten im bekannten Spektrum (Betäubungsmittel, Strassenverkehr, Gewalt und Drohung). Dabei sei die Rückfallgefahr nicht nur im Vergleich zur durchschnittlichen Normalbevölkerung, sondern auch zu vergleichbaren Straftätern deutlich erhöht. Die Rückfallgefahr ergebe sich aus der ungünstigen und sich gegenseitig verstärkenden Kombination von schwerer Abhängigkeitserkrankung und dissozialer Persönlichkeitsstörung.