Bei einer potentiellen Untersuchung seien bloss Benzos, Morphium und Opium ersichtlich, welche er verschrieben bekomme und vielleicht eine ganz geringe Menge Alkohol, vorgestern habe er ein Bier getrunken. Eine stationäre Massnahme habe er deshalb nicht nötig, weil man dort zuerst einen Entzug mache, den er bereits hinter sich habe. Eine Abhängigkeit habe er ohnehin nicht gehabt, sondern nur Lust auf Alkohol und Drogen, ohne Suchtdruck. Er gehe nun alle 2 Wochen zum Psychiater in der Klinik AB._____. Aktuell nehme er Valium, wobei ein stationärer Aufenthalt geplant sei, damit er das Valium langsam abbauen könne (Protokoll Berufungsverhandlung S. 25 ff.).