Das Obergericht stützt sich auf diese nachvollziehbaren Ausführungen von Dr. med. O._____. Insbesondere erachtet es die im Gutachten sowie der Aktualisierung des Gutachtens gezogenen Schlüsse als weiterhin aktuell, da sich die Verhältnisse des Beschuldigten seit der Begutachtung – insbesondere dem letzten Gespräch vom 9. November 2023 – nicht wesentlich verändert haben. Der Beschuldigte hat anlässlich der Berufungsverhandlung ausgeführt, er habe Alkohol und Drogen im Griff. Bei einer potentiellen Untersuchung seien bloss Benzos, Morphium und Opium ersichtlich, welche er verschrieben bekomme und vielleicht eine ganz geringe Menge Alkohol, vorgestern habe er ein Bier getrunken.