fragen, da auf diesem Wege keine lückenlose und beweiskräftige Verifizierung der Abstinenz möglich sei. So weise Ethanol im Urin eine Nachweiszeit von 10 bis 12 Stunden auf und Kokain eine Nachweiszeit von 2 bis 4 Tagen. Der Beschuldigte habe zudem angegeben, überrascht zu sein, dass in der aktuellen Urinkontrolle noch Kokain habe nachgewiesen werden können, was wiederum auf die diagnostizierte dissoziale Persönlichkeitsakzentuierung überleite. So weise er weiterhin die dissozial typische Tendenz von vordergründigen Rationalisierungen des eigenen Verhaltens auf (z.B. Kokainkonsum zur Schmerzlinderung, Fehlverhalten von Behörden oder anderen Personen) (GA act. 1087 f.).