Aufgrund diverser, vom Beschuldigten geltend gemachter Änderungen wurde eine Ergänzung des Gutachtens durch Dr. med. O._____ in Auftrag gegeben. So hatte der Beschuldigte vor Vorinstanz namentlich ausgeführt, er habe eigenständig einen Drogenentzug in die Wege geleitet und gebe seit April 2023 regelmässig Urinproben ab und gehe einmal wöchentlich ambulant in die Klinik AB._____ (GA act. 1011). Am 9. November 2023 fand eine neuerliche Untersuchung des Beschuldigten durch Dr. med. O._____ statt.