9.3.1. Der Beschuldigte wurde im Rahmen des vorliegenden Verfahrens am 8. September 2022, 6. Oktober 2022 und 23. November 2022 durch Dr. med. O._____ psychiatrisch untersucht (UA act. 104). Das von ihm gestützt darauf erstellte forensisch-psychiatrische Gutachten datiert vom 29. November 2022 (UA act. 104 ff.). Es beruht auf einer sorgfältigen Sachverhaltsabklärung und ist in sich schlüssig sowie nachvollziehbar, weshalb nachfolgend darauf abgestellt wird, was im Einzelnen darzulegen ist.