Der Beschuldigte ist als Schuldner vom Betreibungsamt mehrfach unter Strafandrohung auf das Betreibungsamt vorgeladen worden, um einer Pfändung beizuwohnen. Auch die letzte eingeschriebene Vorladung hat er ignoriert, indem er den Termin, ohne zu erscheinen oder sich vertreten zu lassen, hat verstreichen lassen (Strafbefehl vom 18. Oktober 2022, Vorfall vom 14. Juli 2022). Diesbezüglich wiegt das Verschulden vergleichsweise leicht und ist nicht über die Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen.