Die persönlichen Umstände wirken insgesamt instabil, einzig die noch offene Bewilligung eines Rentenanspruchs könnte bei einem positiven Entscheid eine Stabilisierung darstellen. Der Gesundheitszustand des Beschuldigten ist ebenfalls instabil, neben den psychischen Leiden, leidet er unter anderem an Kopfschmerzen, Lärmempfindlichkeit und epileptischen Anfällen. Die Suchtproblematik sowie psychischen Beschwerden des Beschuldigten wurden bereits im Rahmen des Verschuldens bei den betroffenen Delikten berücksichtigt und können sich deshalb nicht nochmals zu Gunsten des - 68 -