Der Beschuldigte ist ledig und lebt mit seiner Lebenspartnerin zusammen, im November 2023 ist die gemeinsame Tochter zur Welt gekommen. Der Beschuldigte ist aktuell nicht arbeitstätig bzw. ist arbeitsunfähig und bezieht Sozialhilfe. Der Mietzins sowie die Krankenkassenprämien werden übernommen und er erhält im Übrigen monatlich Fr. 600.00. Er hat sich zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung angemeldet. Nachdem diesbezügliche Eingliederungsmassnahmen gescheitert sind, wird nun sein Rentenanspruch überprüft. Zudem ist der Beschuldigte verschuldet, er selbst gibt an, seine Schulden befänden sich im sechsstelligen Bereich.