Der Beschuldigte wurde seit den vorliegend zu beurteilenden Straftaten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 11. Mai 2023 wegen mehrfacher Beschimpfung und Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 8. Januar 2024 wurde er wegen Raufhandels, Drohung, versuchter einfacher Körperverletzung, mehrfacher Beschimpfung und mehrfacher geringfügiger Sachbeschädigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00 sowie einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt, wobei