Im Rahmen des Asperation ist zu berücksichtigen, dass ein enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Widerhandlung gegen das Waffengesetz vom 12. September 2021 besteht. Der Gesamtschuldbeitrag erscheint damit etwas geringer. Insgesamt rechtfertigt sich für die Sachbeschädigung eine angemessene Erhöhung der Freiheitsstrafe um 5 Monate auf 55 Monate.