Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die Fahrten ohne Haftpflichtversicherung in einem direkten situativen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Fahrten ohne Berechtigung vom 11. November 2021 standen. Entsprechend geringer fällt bei der Bildung der Gesamtstrafe der Gesamtschuldbeitrag aus. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um insgesamt 2 Monate auf 37 Monate. 8.5.2.4. Betreffend die mehrfachen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz gemäss Anklageziffer 7 ergibt sich Folgendes: