8.5.2.3. Die obligatorische Haftpflichtversicherung für Fahrzeuglenkende in der Schweiz übernimmt die Kosten, wenn Personen, Tiere oder Sachen durch das Fahrzeug des Versicherten zu Schaden kommen. Die Haftpflichtversicherungsdeckung ist Voraussetzung für die Erteilung des Fahrzeugausweises (Art. 11 Abs. 1 SVG). Entsprechend bedeutsam ist die Haftpflichtversicherung beim Lenken eines Fahrzeugs zur Sicherstellung der Kostendeckung bei Schäden. - 61 -