Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass zwar kein Zusammenhang zur versuchten Nötigung besteht, hingegen ein enger sachlicher, zeitlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen dem Fahren ohne Berechtigung vom 16. Juni 2021 und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Insgesamt rechtfertigt sich eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 1 ½ Monate auf 35 Monate Freiheitsstrafe.