Dieses Erfordernis dürfte aber gemeinhin weniger bekannt sein, als beim Fahren eines Autos oder anderen Motorfahrzeugs, das ohne einen Führerausweis bekanntlich völlig ausser Betracht fällt. Dies auch, da es E- Scooter mit geringerer Leistungsfähigkeit gibt, welche ohne Führerausweis gelenkt werden dürfen. Insgesamt war die Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit und der weiteren Verkehrsteilnehmer bei den drei kurzen Fahrten noch leicht. Jedoch bestand kein äusserer Anlass für die Fahrten, diese sind aus reiner Bequemlichkeit des Beschuldigten erfolgt.