auf welches vorliegend abgestellt wird, was bei der Anordnung einer Massnahme ausgeführt werden wird. Dr. med. O._____ führt im Gutachten aus, der Beschuldigte leide an einer schwer ausgeprägten Abhängigkeitserkrankung von multiplen Substanzen (Alkohol, Kokain, MDMA, Cannabinoide), zusätzlich sei eine dissoziale Persönlichkeitsakzentuierung zu diagnostizieren. Der Zusammenhang zwischen diesen Diagnosen und den aktuellen sowie vergangenen Tatvorwürfen sei offensichtlich (UA act. 172 ff.). Das Mass des Beschuldigten an Entscheidungsfreiheit ist damit leicht eingeschränkt gewesen und er konnte seiner Wut über die fehlende Rückzahlung des Geldes nicht ohne Weiteres angemessen begegnen.