Die mittlere Dauer ist neutral zu gewichten. Ebenfalls neutral wirkt sich aus, dass der Beschuldigte mit zwei Begleitpersonen bei H._____ erschienen ist. Zwar hat das Erscheinen von drei Personen per se eine höhere bedrohliche Wirkung als das Erscheinen einer einzelnen Person, jedoch haben die Begleiter den Beschuldigten zurückgehalten und damit zur Beruhigung der Situation beigetragen. Da D._____ der Drohung schliesslich nicht nachgekommen ist, bzw. die Forderung von Fr. 2'000.00 nicht beglichen hat, sondern zur Polizei gegangen ist, ist es bei einer versuchten Nötigung geblieben. Bleibt es bei einem Versuch, so kann das Gericht die Strafe mildern (Art. 22 Abs. 1 StGB).