ähigem Zustand und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 90.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von 5 Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 2'300.00 verurteilt, wobei der bedingte Strafvollzug mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 25. September 2023 widerrufen worden ist. Weder die bedingt noch die unbedingt ausgesprochene Geldstrafe konnte den Beschuldigten davon abhalten, erneut und sogar noch intensiver deliktisch tätig zu werden. Vielmehr hat er komplett unbeeindruckt davon noch während laufender Probezeit des zweitgenannten Strafbefehls die vorliegend zu prüfenden Delikte begangen.