Die Busse wird als «Dispositivziffer 4.» grundsätzlich mitangefochten, jedoch sind diverse Delikte nicht angefochten, die zwingend eine Busse nach sich ziehen, womit eine Busse erfolgen muss, zu deren Höhe sich der Beschuldigte nicht äussert (Berufungserklärung S. 2 ff., Berufungsbegründung S. 16 f., Plädoyer Berufungsverhandlung S. 7 f.). - 54 -