Der Beschuldigte hat mit Berufung – mit Verweis auf die beantragen Schuld- und Freisprüche – eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten, Probezeit 3 Jahre, beantragt. Weiter beantragt er einen Verzicht auf den Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 29. April 2019 gewährten bedingten Strafvollzugs für die Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 90.00, er sei stattdessen zu verwarnen. Die Busse wird als «Dispositivziffer 4.» grundsätzlich mitangefochten, jedoch sind diverse Delikte nicht angefochten, die zwingend eine Busse nach sich ziehen, womit eine Busse erfolgen muss, zu deren Höhe sich der Beschuldigte nicht äussert (Berufungserklärung S. 2 ff.