instanzliche Schuldspruch gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG ist daher aufzuheben. Stattdessen ist der Beschuldigte gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG schuldig zu sprechen. Die Berufung des Beschuldigten ist diesbezüglich teilweise gutzuheissen. 7. Vorwurf vom 14. Juli 2022: Ungehorsam des Schuldners im Betreibungsverfahren (Strafbefehl vom 18. Oktober 2022) 7.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungsverfahren gemäss Art. 323 Ziff. 1 StGB schuldig gesprochen.