In der Schlusseinvernahme vom 11. August 2022 hat er die Aussage verweigert (UA act. 850 f.) Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung hat der Beschuldigte erstmals geäussert, dass er zu G._____ ins Auto gestiegen sei, um ihm den Hausschlüssel eines Kollegen zu über- - 50 -