Anlässlich der Berufungsverhandlung hat er neu ausgesagt, er habe der Polizei mitgeteilt, dass er das Kokain ein paar Tage vor dem 18. November 2021 am Bahnhof bei einem Afrikaner gekauft habe. Dies vermag nicht zu überzeugen, zumal dies aus dem Protokoll seiner Einvernahme vom 18. November 2021 nicht ersichtlich ist. Es ist vielmehr von einer Schutzbehauptung zugunsten des Beschuldigten auszugehen. Weiter konnte er die Übereinstimmung der Kanten der Aluminiumfolie nicht schlüssig erklären und gab hierzu lediglich an, das interessiere ihn nicht (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13 f.).