Abschlussbericht nahe, dass das Kokain aus derselben Quelle stamme (UA act. 659). In der Summe könnten die polizeilichen Ermittlungsergebnisse deshalb nur dahingehend interpretiert werden, dass der Beschuldigte G._____ beim Zusammentreffen am 18. November 2021 0.76 Gramm Kokaingemisch überreicht hat.