Beim Beschuldigten ist am gleichen Tag eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Bei dieser Gelegenheit hätten diverse Betäubungsmittel sichergestellt werden können (UA act. 635), was unbestritten geblieben ist. Zudem wurde in der Küche des Beschuldigten eine Rolle Alufolie sichergestellt und untersucht. Die Untersuchung der Alufolie hat ergeben, dass die Abrisskante, der in der Wohnung des Beschuldigten gefundenen Alufolienrolle, exakt auf das beim G._____ gefundenen Stück Alufolie, in das das Kokain eingewickelt gewesen ist, passt (UA act. 640 und 652). Dass die Stücke zusammengehört haben (UA 640), belegt, dass das später bei G._