Einerseits stützt sich der Vorwurf auf den Observationsbericht vom 19. November 2021. Demnach habe beobachtet werden können, wie der Beschuldigte am 18. November 2021 in der Nähe der AA._____ Pizzeria in R._____ zu G._____ ins Fahrzeug gestiegen sei und dieses nach ca. 5 Sekunden wieder verlassen habe (UA act. 447 f.). Wenige Minuten später sei G._____ durch die Polizei angehalten und kontrolliert worden. Dabei sei festgestellt worden, dass G._____ ein Alufolienknäuel mit 0.76 Gramm Kokaingemisch in der Hand gehalten habe (UA act. 634).