In tatsächlicher Hinsicht ist sie davon ausgegangen, dass der Beschuldigte am 18. November 2021 um ca. 17.21 Uhr an der U-Strasse in R._____ wissentlich und willentlich ca. 0.76 Gramm Kokaingemisch zu einem nicht bekannten Preis an G._____ verkauft habe (Anklageziffer 8 b). Zudem habe er 13.3 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad 55% bzw. rund 7.3 Gramm reiner Wirkstoff) nicht zum ausschliesslichen Eigenkonsum besessen (Anklageziffer 8 e)).