6. Vorwürfe vom 18. November 2021: Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anklageziffer 8 b) und e)) 6.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten weiter der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. c und d BetmG schuldig gesprochen.