Es ist davon auszugehen, dass allenfalls diverse weitere verletzte Vorschriften für Fahrzeuge in Frage kommen und unter die Anklage subsumiert werden könnten. Indes widerspricht es dem Anklagegrundsatz und den Verteidigungsrechten der beschuldigten Person, dass diese ihre Beweisführung angesichts einer derart pauschalen Anklage im Hinblick auf alle erdenklichen Vorschriften, die allenfalls bei einem solchen Fahrzeug verletzt sein könnten, erbringen muss. Vielmehr ist es Sache der - 47 -