Da ein Fahrzeug, welches über 20 km/h fährt, eine breite Palette diverser Vorschriften einhalten muss, um betriebssicher zu sein, ist angesichts der vorliegenden Anklage gänzlich unklar, welche konkreten Vorschriften nicht eingehalten sind oder welche konkreten Mängel der E-Scooter aufweist. Dass er nicht «den Vorschriften» entsprochen habe, stellt den an sich auch gar keinen Sachverhalt im Sinne des Anklagegrundsatzes dar, sondern vielmehr eine praktisch identische Umschreibung des rechtlichen Vorwurfs der fehlenden Betriebssicherheit.