5.2.4. Gemäss dem angeklagten Sachverhalt liegt der Vorwurf in Bezug auf das Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs darin, dass es gefahren wurde, obwohl es mehr als 20 km/h hat fahren können und daher nicht den Vorschriften entsprochen hat. Da ein Fahrzeug, welches über 20 km/h fährt, eine breite Palette diverser Vorschriften einhalten muss, um betriebssicher zu sein, ist angesichts der vorliegenden Anklage gänzlich unklar, welche konkreten Vorschriften nicht eingehalten sind oder welche konkreten Mängel der E-Scooter aufweist.