Gemäss Anklageschrift wird dem Beschuldigten in Anklageziffer 10 vorgeworfen, das Leichtmotorfahrrad «trotti.ch» im Wissen darum gelenkt zu haben, dass bei dessen Verwendung eine dauerhafte Überschreitung der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h möglich gewesen sei und es daher nicht den Vorschriften entsprochen habe, was er zumindest für möglich gehalten und in Kauf genommen habe.