gewesen wäre. Vielmehr hat sich bei der technischen Überprüfung des E- Scooters auf einem eichzertifizierten Rollenprüfstand ergeben, dass dieses auch mit dem beschädigten Hinterreifen eine Geschwindigkeit von bis zu 51 km/h hat erreichen können. Es gibt daher keine Gründe, am polizeilichen Observationsbericht zu zweifeln. Zusammenfassend steht damit fest, dass sich der Sachverhalt wie in der Anklage beschrieben zugetragen hat.